Änderungen der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz im Jahr 2024

VAT

Das Jahr 2024 markiert eine bedeutende Änderung in der Verwaltung der Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz.

Achten Sie auf die im Jahr 2023 in Rechnung gestellten Leistungen, die sich auf das Jahr 2024 beziehen.

Alle Leistungen, die sich auf das Jahr 2024 beziehen, müssen bereits die neuen Sätze ausweisen, auch wenn sie im Jahr 2023 in Rechnung gestellt werden.

– Dies gilt insbesondere für alle Dienstleistungen, die im Voraus in Rechnung gestellt werden (Abonnement, Miete, Dienstleistungsvertrag usw.).

– Dies gilt auch für Anträge auf Vorauszahlungen für Dienstleistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden.

– Erstreckt sich die Leistung über zwei Kalenderjahre, muss sie zeitanteilig umgelegt werden (ansonsten gilt der neue Satz für die gesamte Rechnung).

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

VAT stawki

Unternehmen, die die Mehrwertsteuer pauschal abziehen (TDFN), werden über den neuen Pauschalsatz informiert.

Die neuen Sätze lauten wie folgt:

ryczalt VAT