Ab Anfang 2025 muss bereits an der Schweizer Grenze eine Abgabe auf Waren im Wert von 150 Franken oder mehr entrichtet werden. Bisher lag die sogenannte Wertfreigrenze bei 300 Franken.
Hier finden Sie die Details zu den Änderungen der Zollbestimmungen.
Ab dem 1. Januar 2025 können Reisende Waren für den privaten Gebrauch im Wert von bis zu 150 Franken pro Person und Tag in die Schweiz einführen. Über diesen Betrag hinaus müssen sie Steuern zahlen. Bislang lag die Wertfreigrenze bei 300 Franken.
Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesrat, den Einkaufstourismus einzuschränken. Damit erfüllt die Regierung den Auftrag der zuständigen Kommission des Nationalrats und der beiden Volksinitiativen. Am Rande sei erwähnt, dass Waren selbst deklariert oder bewertet werden können. Die Schweizer haben dafür eine spezielle App – „QuickZoll“.